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Immer wieder gibt es in Firmen Ärger bei der Einführung von Namensschildern. Arbeitgeber sind häufig der Meinung, dass Namensschilder bereits gängig sind, in fast allen Branchen und möchten gerne auch ihre Mitarbeiter mit Namensschild ausstatten, sodass Mitarbeiter klar vom Kunden als Mitarbeiter wahrgenommen werden und auch entsprechend den Namen des Mitarbeiters kennen. Doch ganz so einfach ist die Einführung von Namensschildern auch in der freien Wirtschaft nicht, denn Namensschilder unterliegen der Mitbestimmungspflicht und so kann der Arbeitgeber nicht einfach bestimmen, dass seine Mitarbeiter Namensschilder tragen müssen. So sollten Arbeitgeber Schritt für Schritt vorgehen und ihre Pläne dem Personal bekannt machen und entsprechend eine Zustimmung des Betriebsrats einholen, denn nur dann ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Sicherlich hat ein großer Teil der Arbeitnehmer kein Problem mit der Einführung von Namensschildern, doch möchte nur ein Teil der Belegschaft keine Namensschilder kommt es häufig zu heftigen Diskussionen. Wenn Arbeitgeber allerdings das offene Gespräch mit der Belegschaft führen und die Vorteile der Namensschilder erörtern, steht meist auch der Betriebsrat der Einführung positiv gegenüber. Auch bei der Auswahl der Namensschilder lohnt es sich, wenn Firmenleitung und Arbeitnehmer gemeinsam eine Entscheidung treffen, denn wenn Namensschilder auch für die Mitarbeiter attraktiv erscheinen, fällt das Tragen leichter. Firmen, die bereits Namensschilder nutzen, können jedoch selbstverständlich auch bei neu eingestellten Arbeitskräften auf das Tragen des Namensschilds bestehen, da eine einmalige Zustimmung der Arbeitnehmervertreter genügt. Häufig möchten Mitarbeiter auch nach kurzer Zeit die Namensschilder nicht mehr missen, denn die Vorteile der Namensschilder zeigen sich im Arbeitsalltag deutlich und dies nehmen auch Arbeitnehmer positiv wahr. |
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