Die Regelinsolvenz – Ende mit Schrecken für Firmen und Selbständige
geschrieben von admin (25. Januar 2012)

Wer nicht mehr zahlungsfähig ist, muss Insolvenz anmelden. Dieser altbekannte Satz gilt heute mehr denn je. Sowohl für Firmen und Selbständige, als auch für Privatpersonen, die als Verbraucher die Möglichkeit haben, eine Verbraucherinsolvenz, umgangssprachlich die Privatinsolvenz zu beantragen. Wie der Name sagt, ist eine Regelinsolvenz als Insolvenz von Selbständigen der Regelfall. Sie tragen ein oft hohes wirtschaftliches Risiko, und das kann dazu führen, dass das Unternehmen oder der selbständig Tätige mehr Verbindlichkeiten als Einkommen sowie Vermögen hat. Das bedeutet Zahlungsunfähigkeit, verbunden mit der Regelinsolvenz.

Die Insolvenz Anwälte beraten ihre Klienten in allen Fällen einer solchen Regelinsolvenz. Dabei ist es immer hilfreich, wenn eine solche Beratung in einem frühen Stadium erfolgt. Anhand der aktuellen wirtschaftlichen Situation erkennen die erfahrenen Insolvenz Anwälte recht schnell, ob die Voraussetzungen, oder besser gesagt Notwendigkeiten für eine Regelinsolvenz vorliegen. Sie muss dann vom Firmeninhaber beziehungsweise Geschäftsführer unverzüglich beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, um den Eindruck oder den Tatbestand einer Insolvenzverschleppung, einer Straftat, zu vermeiden.

Oftmals ist es anschließend so, dass die Insolvenz Anwälte vom Insolvenzgericht als Insolvenzverwalter eingesetzt werden. Sie treten dann kraft Gesetzes an die Stelle der bisherigen Geschäftsführung und übernehmen quasi die Geschäfte des insolventen Unternehmens. Für Firmeninhaber oder bisherigen Geschäftsführer hat damit der Schreck ein Ende. Die Insolvenz Anwälte haben ihrerseits als Insolvenzverwalter die Pflicht, das Insolvenzverfahren abzuwickeln, die Firma oder das Einzelunternehmen zu liquidieren. Daher wird umgangssprachlich auch formuliert, dass das insolvente Unternehmen abgewickelt wird. Für seine Tätigkeit erhält der Insolvenzverwalter ein vom Gesetzgeber festgelegtes Insolvenzhonorar.


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